Zeitarbeiter und Arbeitskräfteüberlassung in Frankreich: was Sie beachten müssen

 
 
 

Zeitarbeiter und Arbeitskräfteüberlassung in Frankreich - was Sie beachten müssen

Der offizielle Begriff ist Arbeitnehmerüberlas­sung (auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt) und liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des zweiten Arbeitgebers übernimmt der ursprüngliche Verleiher. Dieses Prinzip beinhaltet schon in Deutschland einen großen Teil an Pflichten und rechtlichen Aspekten, die zu beachten sind. Für temporäre Arbeitskräfte in Frankreich ist das nicht anders.





1. Vorteile der Arbeitnehmerüberlas­sung

Für Unternehmen ist zunächst einmal die Flexibilität der Verträge interessant, denn Bewerber stehen dem Arbeitgeber meistens schnell für eine bestimmte Zeit zur Verfügung, wann und wie er es braucht. Außerdem ist diese Art des Arbeitsverhältnisses für ihn sicherer, da die Probezeit variabler ist.

Für Arbeitssuchende kann die Zeitarbeit eine wirkliche Chance auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag darstellen. Denn 36 % der Zeitarbeiter in Frankreich bekommen im Anschluss an ihren Einsatz einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag. Davon bevorzugt es ein Viertel in der Zeitarbeit zu bleiben, um sich Unabhängigkeit zu bewahren.

Die Zeitarbeit ist außerdem eine sehr gute Gelegenheit für Hoch­schul­absolventen, Senioren oder Personen in Ein­gliederungs­program­men:

  • 53 % der Absolventen, die zunächst in Zeitarbeit gearbeitet haben, haben spätestens nach anderthalb Jahren einen festen Vertrag.

  • Für Senioren, nach einer langen Berufs­lauf­bahn in einem Unter­nehmen, bietet die Zeitarbeit eine gute Möglichkeit, um Fuß in einer anderen Firma zu fassen und schließlich auch wieder mit einem unbefristeten Vertrag angestellt zu werden.

Die Zeitarbeit spielt auch eine große Rolle bei der Wieder­eingliederung von Lang­zeitarbeits­losen.

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2. Nachteile der Arbeitskräfteüberlassung

Prinzipiell sind die Arbeitsumstände nicht angenehm für Zeitarbeitnehmer. Bei einer schlechten Wirtschaftslage, sind sie die ersten, die entlassen werden. Man sollte nicht vergessen, dass Zeitarbeit in erster Linie pure Flexibilität ist, im positiven wie im negativen Sinne.

Ein unerwarteter Auftrag? Schon am nächsten Tag präsentieren die Zeitarbeitsfirmen den Unter­nehmen passende Bewerber... Das Beste ist also, sich während der Zeitarbeit konsequent in Richtung einer Festanstellung zu orientieren.

Man sollte im Hinterkopf haben, dass Personalverantwortliche auf der Suche nach Arbeitnehmern zuerst mit Zeitarbeitnehmern Kontakt aufnehmen, die bereits in dem Unter­nehmen gearbeitet haben. Dadurch gewinnen sie Zeit und steigern die Qualität der Personalsuche. Denn bei den Zeitarbeitnehmern können sie sicher sein, dass diese das Unter­nehmen kennen und ihre Arbeitsweise schon unter Beweis gestellt haben.

In Frankreich arbeiten rund 660.000 Arbeitskräfte in einem solchen Verhältnis. Davon 48 % in der Industrie, in allen Bereichen, auch Ingenieure, 32 % in der Dienstleistung und 19 % im Baugewerbe. Dabei gibt es folgende Punkte zu beachten:

Eine Erlaubnis zur Arbeit­nehmer­überlas­sung muss unbedingt vorliegen. Diese kann man bei der Direktion des Arbeits­ministeriums (Direction régionale de l'économie, de l'emploi, du travail et des solidarités, DREETS) beantragen.

Dazu wird eine Bürgschaft benötigt, die die Bezahlung der Gehälter garantiert. Die Firma darf ausschließlich Arbeitnehmerüberlas­sung betreiben und muss einen monatlichen Bericht an die Unédic (Arbeits­losen­versicherung) schicken.

Der Antrag auf Erlaubniserteilung in Frankreich muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Name und Sitz der Geschäftsleitung
  • Sozialversicherungsträger
  • Persönliche Angaben zum Leiharbeitnehmer
  • Dauer, Beginn und Ende der Überlassung
  • Name und Anschrift des französischen Entleihunternehmens





3. Gehalt als Zeitarbeiter in Frankreich

Das Gehalt eines Leiharbeitnehmers muss dem eines Stammarbeitnehmers entsprechen. Davon muss er allerdings zusätzliche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichten. Die Höhe des Gehaltes muss sich am Lohnniveau und dem Mindestlohn in Frankreich orientieren.

Lohnfortzahlung bei Krankheit, an Feiertagen oder im Urlaub sind nicht vorgesehen, ebenso wenig Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Dafür kann der Arbeitnehmer zum Ende des Vertrages 10 % des gesamten Bruttolohns beanspruchen.


4. Dauer des Arbeitsverhältnisses

Die durchschnittliche Dauer eines Zeitarbeitseinsatzes in Frankreich beträgt seit einigen Jahren ungefähr zwei Wochen. Maximal sind 18 Monate (einschließlich Verlängerungen) erlaubt.

Endet der Vertrag, bedarf es keiner Kündigung einer Seite, da es zeitlich begrenzt war.





5. Wichtige Aspekte beim Arbeitsvertrag

Es gibt verschiedene Arten von französischen Arbeitsverträgen, im Falle der hier beschriebenen Arbeitnehmerüberlassung gilt ein CDD (befristeter Arbeitsvertrag).

Folgende Punkte müssen im Arbeitsvertrag aufgeführt sein:

  • Grund der Überlassung
  • Vertragsdauer
  • Vorkehrungen für mögliche Vertragsmodifikationen
  • Tätigkeit des Leiharbeitnehmers
  • Informationen über Gesundheits- und Unfallrisiken
  • berufliche Qualifikation>
  • Entgelt eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihbetriebs

Der Überlassungsvertrag muss spätestens 2 Tage nach Beginn der Tätigkeit schriftlich geschlossen werden und dem Leiharbeitnehmer übergeben werden. Da der "Entleiher" für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist und über Gesundheitsrisiken o.ä. aufklären muss, hat er den Leiharbeitnehmer über folgendes zu informieren:

  • besondere Gefahren
  • Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten
  • besondere Gefahren des Arbeitsplatzes
  • benötigte persönliche Schutzausrüstung
 
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