Welche Bonuszahlungen sind in Frankreichs Unternehmen am häufigsten?
In Frankreich sind Prämien ein zentrales Instrument, um Mitarbeitende zu motivieren, zu binden und ihre Leistung anzuerkennen. Angesichts steigender finanzieller Belastungen schätzen Arbeitnehmer diese Gehaltszusätze mehr denn je. Doch welche Bonusarten setzen französische Unternehmen am häufigsten ein – und warum? Dieser Artikel gibt einen klaren Überblick über die fünf verbreitetsten Prämien und zeigt, wie sie strategisch sinnvoll genutzt werden können.
2. Treue wird belohnt: Die Betriebszugehörigkeitsprämie
3. Leistungsprämien: Engagement gezielt fördern
4. Beteiligung und Gewinnteilung: Kollektive Erfolge honorieren
5. Prämien für Arbeitsbedingungen: Belastungen sichtbar machen
Der 13. Monatslohn gehört zu den beliebtesten und am meisten erwarteten Zusatzleistungen in französischen Unternehmen. Diese Prämie, die in der Regel im Dezember ausgezahlt wird, entspricht einem zusätzlichen Monatsgehalt. Sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch viele Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge beinhalten sie. In der Praxis wird sie häufig eingeführt, um das Vertrauen der Mitarbeitenden zu stärken, die Kaufkraft zum Jahresende zu unterstützen und die Mitarbeiterbindung zu fördern.
Für Unternehmen stellt dieser Bonus ein strategisches HR-Instrument dar, das die Loyalität belohnt und gleichzeitig ein klares Signal der Wertschätzung sendet. Jedoch sollten HR-Abteilungen beachten, dass eine regelmäßig gewährte Prämie als „betriebliche Übung“ eingestuft werden kann und somit einen Rechtsanspruch entstehen lässt.
Die Betriebszugehörigkeitsprämie (frz. prime d’ancienneté) ist nach wie vor ein fester Bestandteil vieler französischer Tarifverträge. Sie soll die langjährige Treue der Mitarbeiter zum Unternehmen anerkennen und belohnen.
"Je nach Branche und Kollektivvertrag wird diese Prämie bereits ab dem dritten Jahr der Unternehmenszugehörigkeit ausgezahlt. Ihr Betrag kann entweder prozentual am Gehalt oder als fester Betrag festgelegt werden."
Lea Orellana-Negrin
Recruiter
Eurojob-Consulting

Für Personalabteilungen ist diese Prämie ein einfach zu verwaltendes Mittel, um Bindung und Loyalität zu fördern. Wichtig ist dabei die klare Kommunikation: Nur wenn Mitarbeitende den Mehrwert verstehen, wird die Prämie auch als Wertschätzung wahrgenommen und wirkt somit bindungserhöhend.
Leistungsbezogene Prämien (frz. primes de performance) sind in der heutigen Arbeitswelt unerlässlich. Sie können individuell oder kollektiv vergeben werden und umfassen Zielprämien, Ergebnisprämien, Provisionen oder Wettbewerbsprämien. Besonders im Vertrieb sind solche Systeme üblich, aber auch in anderen Abteilungen lassen sie sich flexibel anpassen.
Ihr großer Vorteil: Sie verbinden klare Ziele mit finanziellen Anreizen, was sowohl die Motivation als auch die Effizienz der Mitarbeitenden steigert. Unternehmen wiederum können damit leistungsorientierte Vergütungsmodelle einführen, die sich an der tatsächlichen Wertschöpfung orientieren.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen, das eine monatliche Prämie von 300 € für das Erreichen von Umsatzzielen auszahlt, steigert nicht nur die Mitarbeitermotivation, sondern kann auch zielgerichtete Leistungssteigerungen fördern.
In Frankreich gibt es verschiedene Instrumente, um Mitarbeitende am Unternehmenserfolg zu beteiligen: Gewinnbeteiligung (participation), Erfolgsbeteiligung (intéressement) und ab 2025 das neue System der Wertschöpfungsbeteiligung (partage de la valeur).
- Die Gewinnbeteiligung ist in Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden verpflichtend.
- Die Erfolgsbeteiligung ist freiwillig, aber zunehmend verbreitet.
- Seit 2025 müssen Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitenden ein Beteiligungssystem einführen, wenn sie drei Jahre in Folge einen Gewinn von mindestens 1 % des Umsatzes erzielt haben.
Diese Prämien sind sozialabgabenfrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, was sie sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer steuerlich attraktiv macht. Zudem können sie auf einem betrieblichen Sparplan angelegt werden, was zusätzliche Anreize zur langfristigen Mitarbeiterbindung schafft.
Arbeiten unter besonderen Bedingungen – etwa nachts, bei Kälte, Lärm oder gesundheitlichen Belastungen – ist Alltag für viele Beschäftigte. Deshalb gibt es in Frankreich spezifische Prämien, die diese Bedingungen anerkennen: z. B. Nachtzuschläge, Kälteprämien, Rufbereitschafts- oder Schmutzzulagen.
Je nach Tarifvertrag oder betrieblichem Abkommen variieren Höhe und Ausgestaltung stark. Manche Unternehmen gewähren auch Essensgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse oder Zulagen für Schichtarbeit.
Diese Prämien haben eine doppelte Wirkung: Sie kompensieren die Belastung und werten gleichzeitig die oft körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten auf. Für HR-Abteilungen ist ihre Einführung ein starkes Signal für eine wertschätzende Unternehmenskultur und eine gute Arbeitsqualität.
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Jérôme Lecot